Klasse A Informationen
Die Klasse A berechtigt zum Fahren von Motorrädern jeder Art, auch mit Beiwagen.
(Bei Bewerbern unter 25 Jahren beschränkt für 2 Jahre auf Motorräder mit max. 25 KW (34 PS))
Diese Fahrerlaubnis schließt die Klassen A1 und M ein.
Das Mindestalter für den Erwerb ist 18 Jahre.
Erforderlich ist ein aktueller Sehtest und der Nachweis über die Teilnahme an einem LSM-Kurs ("Erste Hilfe Kurs").
Der Mindestumfang der theoretischen Ausbildung umfasst 12 Doppelstunden à 90 Minuten allgemeine Theorie und 4 Doppelstunden à 90 Minuten mit klassenspezifischen Inhalten.
Bei der praktischen Ausbildung sind 5 Überlandfahrten à 45 Minuten, 4 Autobahnfahrten à 45 Minuten und 3 Nachtfahrten à 45 Minuten zu absolvieren. Für die Grundausbildung gibt es keine festgelegte Mindestanzahl, der Umfang richtet sich nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung.
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