Klasse A1 Informationen

Die Klasse A1 berechtigt zum Fahren von Leichtkrafträdern bis max. 125 ccm Hubraum und maximal 11 KW (15 PS). Vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h beschränkt.
Diese Fahrerlaubnis schließt die Klasse M ein.

Das Mindestalter für den Erwerb ist 16 Jahre.

Erforderlich ist ein aktueller Sehtest und der Nachweis über die Teilnahme an einem LSM-Kurs ("Erste Hilfe Kurs").

Der Mindestumfang der theoretischen Ausbildung umfasst 12 Doppelstunden à 90 Minuten allgemeine Theorie und 4 Doppelstunden à 90 Minuten mit klassenspezifischen Inhalten.

Bei der praktischen Ausbildung sind 5 Überlandfahrten à 45 Minuten, 4 Autobahnfahrten à 45 Minuten und 3 Nachtfahrten à 45 Minuten zu absolvieren. Für die Grundausbildung gibt es keine festgelegte Mindestanzahl, der Umfang richtet sich nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung.

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