Klasse B und BA (Automatik) Informationen

Die Klasse B berechtigt zum Fahren von Kraftwagen bis max. 3,5 t zulässigem Gesamtgew., max. 8 Sitzplätzen (ohne Fahrer), Anhänger bis max. 750 kg zul. Gesamtmasse, sowie Anhänger deren zul. Gesamtmasse die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreitet, sofern die zul. Gesamtmasse des Zuges 3,5 t nicht übersteigt.
Diese Fahrerlaubnis schließt die Klassen L, M und S ein.

DIe Klasse BA (Automatik) berechtigt zum Fahren von Automatik-Kraftwagen bis max. 3,5 t zulässigem Gesamtgew., max. 8 Sitzplätzen (ohne Fahrer), Anhänger bis max. 750 kg zul. Gesamtmasse, sowie Anhänger deren zul. Gesamtmasse die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreitet, sofern die zul. Gesamtmasse des Zuges 3,5 t nicht übersteigt.
Diese Fahrerlaubnis schließt die Klassen L, M und S ein.

Das Mindestalter für den Erwerb ist 18 Jahre.
Ausgenommen das begleitete Fahren mit 17. Hier ist das Mindestalter für den Erwerb 17 Jahre.

Erforderlich ist ein aktueller Sehtest und der Nachweis über die Teilnahme an einem LSM-Kurs („Erste Hilfe Kurs").

Der Mindestumfang der theoretischen Ausbildung umfasst 12 Doppelstunden à 90 Minuten allgemeine Theorie und 2 Doppelstunden à 90 Minuten mit klassenspezifischen Inhalten.

Bei der praktischen Ausbildung sind 5 Überlandfahrten à 45 Minuten, 4 Autobahnfahrten à 45 Minuten und 3 Nachtfahrten à 45 Minuten zu absolvieren. Für die Grundausbildung gibt es keine festgelegte Mindestanzahl, der Umfang richtet sich nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung.

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