Klasse M Informationen

Die Klasse M berechtigt zum Fahren von Kleinkrafträdern (Moped, Mokick, Roller) mit max 50 ccm Hubraum und max. 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.

Das Mindestalter für den Erwerb ist 16 Jahre.

Erforderlich ist ein aktueller Sehtest und der Nachweis über die Teilnahme an einem LSM-Kurs ("Erste Hilfe Kurs").

Der Mindestumfang der theoretischen Ausbildung umfasst 12 Doppelstunden à 90 Minuten allgemeine Theorie und 2 Doppelstunden à 90 Minuten mit klassenspezifischen Inhalten.

Für die praktische Grundausbildung gibt es keine festgelegte Mindestanzahl an Fahrstunden, der Umfang richtet sich nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung.

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