Klasse A


Klasse ASolltest Du bereits 24 Jahre oder zwei Jahre im Besitz der Klasse A2 sein, empfiehlt sich der Erwerb in die so genannte offene Motorradklasse. Hiermit darfst Du jedes zugelassene Motorrad fahren, ohne über Beschränkungen nachzudenken. Aufsteiger von der Klasse A2 müssen nur eine Aufstiegsprüfung ablegen, während Neueinsteiger eine komplette Ausbildung absolvieren.

Die Klasse A offiziell:
Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg oder jünger bei vorherigem zweijährigen Besitz der Klasse A2.

Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit

  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)


Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • einer Leistung von mehr als 15 kW oder
  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • einer Leistung von mehr als 15 kW